KdiH

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106.5.3. Gießen, Universitätsbibliothek, Hs. 992

Bearbeitet von Gunhild Roth und Dagmar Hüpper

KdiH-Band 10

Datierung:

Ca. 1450 (Teil I; Teil II–IV früher).

Lokalisierung:

Frankfurt (?, Teil I) und Augsburg (?, Teil II–IV).

Besitzgeschichte:

Der Codex weist etliche Besitzeinträge auf (hierzu ausführlich Seelbach [2007] sowie Anmerkung in der Titelaufnahme des Digitalisats), laut Eintrag im Rückendeckel muss er bereits im 15. Jahrhundert zusammengebunden worden sein. 1r: Ulrich Walther (seit 1400 in Augsburg) und Allianzwappen der Wieland und Walther. 104v: Markward Waldkircher (ab 1413 Kanoniker in St. Moritz in Augsburg). Vorderdeckel: Exlibris des Johann Reyhing (nachgewiesen 1537–1554 in Augsburg/Ulm). 1739/40 in Ulm von Heinrich Christian von Senckenberg erworben († 1768; vgl. Stempel 1r), mit dessen Nachlass an die Bibliothek gelangt. Außerdem lässt sich die Handschrift über externe Quellen bei Gottlieb Spitzel (1639–1691, Augsburg) und Raymund Krafft von Dellmensingen (1623–1729, Bürgermeister von Ulm) nachweisen.

Inhalt: Der sog. Codex Ulmensis besteht aus vier Teilen unterschiedlichen Alters und Herkunft: I. Juristisches (ca. 1450; Bl. 1–25), II. Reiseberichte (ca. 1410; Bl. 26–105), III. Medizin (ca. 1390; Bl. 106–135), IV. Naturwissenschaft (um 1390–1395; Bl. 136–165); beschrieben wird nur TeiI I.
2ra–23rb ›Kleines Kaiserrecht‹
I. Kodikologische Beschreibung:

Teil I: Papier, 25 Blätter, 285 × 205 mm, Bastarda, eine Hand, zweispaltig, 29–32 Zeilen, eine Fleuronné-Initiale (2rb), rubriziert.

Schreibsprache:

hessisch (Teil I).

II. Bildausstattung:

Der Codex enthält nur zum ersten, jüngsten Teil eine ca. halbseitige kolorierte Federzeichnung (2r). – Verfassungsrecht.

Format und Anordnung, Bildaufbau und -ausführung:

Die seitenzentrierte Federzeichnung (180 × 150 mm, zwei Drittel des Schriftspiegels, ohne Rahmen) erscheint als Titelbild vor der Überschrift zum Text, sie zeichnet sich durch detailfreudige Wiedergabe der Insignien, Bart- und Haartracht aus, die Gewandfalten sind scharf konturiert.

Bildthemen:

Der Kaiser (Bügelkrone, Zepter, Reichsapfel) sitzt auf einem Kastenthron in Frontalansicht, er trägt einen goldfarben gefütterten Umhang über einem langen Untergewand. – Die Illustration verweist auf den Beginn des Textes, in dem die gesetzgebende Funktion des Kaisers betont wird. Sie leitet das ›KlKR‹ ein und legitimiert damit den nachstehenden Rechtstext: Dis buch ist genant des keysers recht [...] Als isz der keyser hat gesast.

Farben:

verschiedene Gelb- und Brauntöne, Schwarz und wenig blasses Blau.

Literatur:

Oppitz 2 (1990) Nr. 562; Seelbach (2007). – Munzel-Everling (2019) S. 344–348.

Weitere Materialien im Internet:

Handschriftencensus

Abb. 175: 2r. Der Kaiser mit Insignien.