97.4.2. Überlingen, Leopold-Sophien-Bibliothek, Ms. 1
Bearbeitet von Sarah Glenn DeMaris
KdiH-Band 9
1504–1509 (Wasserzeichen).
Bodenseegebiet.
Ausführliche Beschreibung der Handschrift siehe Nr. 73.10.10.
2. | 146va–186vb | Hieronymus, ›Regula Monacharum ad Eustochium‹, deutsch von Johannes von Waidhofen |
Papier, 303 Blätter, 302 × 215 mm, zweispaltig, 34–37 Zeilen.
alemannisch.
41 Freiräume, davon 40 innerhalb von Text 1 (Ludolf von Sachsen / Michael de Massa, ›Vita Christi‹, deutsch), siehe Nr. 73.10.10.; ein Freiraum zur Hieronymusregel (146vb).
Der Freiraum befindet sich unmittelbar nach dem Prolog des Übersetzers (146va–b). Er ist spaltenbreit und füllt in der Höhe mehr als ein Drittel der Spalte, und zwar fast genau zentriert. Der Prolog zum Regeltext selbst beginnt gleich darunter mit einer neunzeiligen roten Lombarde (Initiale I) mit Aussparungen, deren Ausläufer in den unteren Blattrand hineinreichen. Da der erste Buchstabe des Prologs nicht fehlt, ist es anzunehmen, dass die fehlende Miniatur ein selbstständiges Bild – ohne Initiale – gewesen wäre. Obwohl Bildthemen zu den ersten 40 Freiräumen durch eingetragene Überschriften erschlossen wurden, gibt es zu dem letzten Freiraum keine solche Überschrift. Höchstwahrscheinlich hätte man entweder Hieronymus oder/und Eustochium abgebildet, vielleicht bei der Übergabe der Regel.
siehe Nr. 73.10.10.