106.8.1. Jurjewetz, Musen goroda Jurjewza (Kunsthistorisches Museum), ЮКМ-2010
Bearbeitet von Dagmar Hüpper, Friedel Roolfs, Gunhild Roth und Lukas Reddemann
KdiH-Band 10
1294 (96vb) und Nachträge des 14. Jahrhunderts.
Lübeck.
Geschrieben im Auftrag Albrechts von Bardewik (96vb). Eigentum der Stadt Lübeck, bis 1942/1943 im Stadtarchiv Lübeck (dort unter der Signatur Hs. 734). Nach Auslagerung im Salzbergwerk Bernburg (Sachsen-Anhalt) Transport in den späten 1940er Jahren in die Sowjetunion. Als Gabe eines Unbekannten seit 1975 im Besitz der Museen der Stadt Jurjewetz, Inv.-Nr. 5404 (1r).
| 1. | 1*r–3*v |
Abschriften von drei Urkunden, lateinisch und mittelniederländisch, Steuerabrechnungen
Zusätze des 14. Jahrhunderts
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| 2. | 1ra–61rb |
›Lübisches Recht‹
Bardewiksche Rezension; mit Register (Das Neue Register 74va–80vb, Das Alte Register 84va–87vb)
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| 3. | 89va–96vb und Nachsatzblatt (?) |
Diverse Ratsverordnungen, Urkundenabschrift, chronikalische Aufzeichnungen zu 1316/1320
Zusätze des 14. Jahrhunderts
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Pergament, 99 Blätter (ein angenähter Papierzettel auf 3*v, zwei eingeheftete Pergamentblätter nach 96v), 320 × 230 mm, Text 2: Textualis formata, 22 Hände (darunter I: 1ra–55rb, 95va–96vb, II: 55rb–va, 56ra–b, III: 55va–b, IV: 56rb–vb, V: 56va–b, VI: 57va–b, VII: 57vb–59va, 74ra–80va, Helmich Timmonis, Lübecker Domvikar, auch Schreiber von Nr. 106.8.2., VIII: 59va–60vb, 80va–b, IX: 60vb–61rb, 80vb; zu Einzelheiten und einzelnen Nachträgen siehe
mittelniederdeutsch (lübisch), lateinisch, mittelniederländisch.
Sieben historisierte Initialen (54rb–56va) zu Text 2. – Privat- und Prozessrecht.
Dreizeilige bewohnte Initialen zu Beginn einzelner Artikel des Rechtsbuchs. Die ornamental verzierten Buchstabenkörper, im Wechsel Rosa und Blau, befinden sich jeweils auf rechteckigem Goldgrund und laufen in Rankenwerk an den Spalten- und Seitenrändern aus.
Vier der Initialen zeigen Männerköpfe unterschiedlichen Alters, darunter ein Herrscher mit Reifkrone (55va). Dieser gehört zu einer prozessrechtlichen Bestimmung über Zeugenschaft und Gerichtstermine (Art. 234). Eine weitere prozessrechtliche Bestimmung leitet auch der Kopf eines jungen Mannes (55ra) zur Festsetzung von Dieben (zu Art. 231) ein. Die letzten beiden bärtigen Männergesichter (54va, 55rb) markieren den Einstieg in privatrechtliche Regelungen zu Immobilien (Art. 228) und Mündigkeitsgrenzen für Bürger (Art. 232). Der Bezug der Bilder zum Text ist allenfalls locker.
Die drei Tierabbildungen (Hund 54rb, Löwe und Affe 56va) lassen keinen inhaltlichen Bezug zu den nachfolgenden Rechtsbestimmungen erkennen: Sie markieren den Eingang zu privatrechtlichen Bestimmungen wie Pfändung und Verkauf von Immobilien (zu Art. 226), Baurecht (zu Art. 237) und Ehegüterrecht (zu Art. 238).
Die Beigabe der bewohnten Initialen erscheint willkürlich; gleichwohl fällt auf, dass die Bilder nur in einem eng begrenzten Teil des Bardewikschen Prachtcodex erscheinen, auch wenn die dahinter stehende Intention heute nicht mehr nachvollziehbar ist.
Gold (Grund), Rosa und Blau (Buchstaben), Weiß, Orange-Braun, Beige, Rot, Grau, Schwarz.
Abb. 203: 55v. Herrscherkopf.