57.1.1. Dresden, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek, Mscr.Dresd.M.201
Bearbeitet von Kristina Domanski
KdiH-Band 6
265r–275v | ›Herzog Ernst‹ (Handschrift G1, Version G, Fassung Gb) |
Je eine ganzseitige Illustration zu Beginn der Texte 1–4 und 6–11, Illustration zu Text 5 verloren. Kolorierte Feder- und Pinselzeichnungen von insgesamt drei Händen: (I: Text 1, II: Texte 2–4 und 6–9, III: Texte 10 und 11). Sechszeilige gerahmte Deckfarbeninitialen mit Blatt und Blütenranken entlang der Seitenränder zu Beginn der elf Texte. Deutliche Beeinträchtigung durch Wasserschäden.
Konzeption der ganzen Handschrift siehe unter Nr. 53.0.2. (Heldenbücher).
264v Kolorierte Feder- und Pinselzeichnung mit einfachem, mit Feder gezogenem Rahmen, der breit mit Rot nachgezogen wurde, nur an der Innenseite und dem oberen Blattrand erhalten, Außenseite und unterer Blattrand beschnitten. In einem Innenraum mit Gewölbe steht Herzog Ernst in Rüstung (Silberauflage oxydiert) mit erhobenem Schwert neben einem frontal zum Betrachter gedrehten Bett. Im Bett neben der gekrönten indischen Prinzessin liegt der enthauptete Leichnam des Königs der Kranichschnäbler. Sein abgeschlagener Kopf befindet sich auf der (ehemals grünen) Bettdecke. Der Kranichschnäbler besitzt ein menschliches Antlitz, nur anstelle des Mundes einen langen roten Schnabel.
Der zugehörige Text bietet keine Beschreibung zum Aussehen der Kranichschnäbler, den Angaben in den übrigen Fassungen des ›Herzog Ernst‹ nach haben sie von der Schulter aufwärts die Gestalt eines Kranichs. Allerdings tragen dem ›Reinfried von Braunschweig‹ zufolge die zuweilen auch Schnabelkrägen genannten Wesen dâ die münde sollten sin, daz wâren lange snebel rot (V. 19392f.). Die Darstellung knüpft an eine Bildtradition an, die im Zusammenhang mit Reiseberichten und Beschreibungen exotischer Völker zu belegen ist. Ein Beispiel bietet das um 1400 in Straßburg entstandene sog. Uffenbachsche Wappenbuch, Hamburg, Staats- und Universitätsbibliothek, Cod. 90b in scrin., 54v; vgl. dazu:
Digitalfaksimile und Edition:
siehe Nr. 53.0.2., ferner
Taf. 57.I: 264v. Herzog Ernst ersticht den König der Kranichschnäbler im Bett.