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9.1. Sterbebücher und Vergänglichkeitsdichtungen in Streuüberlieferung

Bearbeitet von Gisela Fischer-Heetfeld

KdiH-Band 1

Soweit sich das beim jetzigen Stand der Forschung überblicken läßt, sind die folgenden Texte in deutschsprachigen Handschriften illustriert worden:

(1) Ps.-Anselm von Canterbury, ›Admonitio morienti‹, deutsch
(2) ›Bilder-Ars-moriendi‹
(3) ›De contemptu mundi‹, deutsch
(4) Gerard van Vliederhoven, ›Cordiale de quattuor novissimis‹, deutsch
(5) ›Die drei Lebenden und die drei Toten‹
(6) ›Der geistliche Wagen‹
(7) ›Greisenklage‹
(8) ›Jammerruf des Toten‹
(9) ›Memoria improvisae mortis‹, deutsch
(10) ›Speculum artis bene moriendi‹, deutsch
(11) ›Spiegel der Kranken‹

In den Zimmernschen Handschriften stehen außerdem

›Meister Eckhart und der arme Mensch‹
›Visio Heremitae‹, deutsch
›Visio Philiberti‹, deutsch

Das ›Spiegelbuch‹ ist Bestandteil einer eigenen Stoffgruppe (Nr. 121) und wird dort ausführlich beschrieben.

(1) Unter den vielen Handschriften, die die Anselm von Canterbury zugeschriebene ›Admonitio morienti‹ enthalten, ist anscheinend nur eine mit der unbeholfenen Zeichnung des auferstehenden Christus versehen (Nr. 9.1.15.).

(2) Zur deutschen Fassung der ›Bilder-Ars-moriendi‹ (entsprechend der ersten Gruppe Wie wol nach der lere des natürlichen meisters ...) gibt es in der Berliner Handschrift Mgf 19 (Nr. 9.1.3.) ein einziges Bild (Engel und Teufel am Bett des Sterbenden). Die gesamte Folge des Blockbuches mit elf Bildern (fünf Anfechtungen des Teufels in der Todesstunde, fünf gute Einsprechungen des Engels, Sterbeszene) ist in keine Handschrift eingegangen. (Zwei Codices [Heidelberg Cpg 34 und Basel A IX 23] enthalten als chiroxylographische Handschriften die Blockbuchbilder mit eingefügtem handschriftlichen Text.)

(3) Unter dem Stichwort ›De contemptu mundi‹ werden in der Literatur mehrere Vers- und Prosatexte aufgeführt. Das kleine Reimpaargedicht Die welt wirt vns bezeichnet hie ... ist nur im Münchner Cgm 3974 (Nr. 9.1.12.) illustriert. Am Anfang steht eine sonst nicht belegte Darstellung der Frau Welt auf dem Löwenwagen, wie sie die Reichen noch reicher macht, während die Armen vergeblich die Hände ausstrecken; dann folgen Einzelbilder von Gott, Engel, Teufel, Tod und Mensch, die nach Holzschnitten kopiert sind. (Diese Holzschnitte zum selben Text sind in Klaus Spauns Augsburger Handschrift [Nr. 9.1.1.] eingeklebt.) Ein weiterer deutscher Contemptus-mundi-Text ›Ammonicio mortui ad viventem‹ folgt in der Handschrift, gehört vielleicht überhaupt dazu; das entsprechende Bild zeigt den Toten im Grab. Der kurze ›Spruch der Engel Uns engel wundert all geleich‹ steht gewöhnlich als Einleitung zu anderen Contemptus-mundi-Dichtungen (›Gute Meinung von dem Sünder‹, ›Absage an die falsche Welt‹); das Bild eines Engels ist in einer Heidelberger Handschrift (Nr. 9.1.7.) hinzugefügt, in einer Münchner (Nr. 9.1.13.) sind es sinnvollerweise deren drei: der Erzengel Michael, gefolgt von zwei Engeln mit Musikinstrumenten. (Die ›Absage an die falsche Welt‹ [Eya du falscheu werlt ... Sprichstu liebhaber diser welt ...] ist oft überliefert, aber anscheinend nicht illustriert.)

(4) Gerards van Vliederhoven ›Cordiale de quattuor novissimis‹ gehört nicht zu den Werken, die traditionellerweise illustriert sind. In der Münchner Bollstatter-Handschrift Cgm 758 (Nr. 9.1.11.) finden sich jedoch gleich drei Bilder: zwei mit gängigen Motiven – das Skelett im Grabe und eine hier untypische Marienkrönung –, dazwischen aber, als völliger Außenseiter in der Ikonographie dieser Stoffgruppe, das Bild vom Vogel, der seinen Schnabel am Berg der Ewigkeit wetzt. In den Inkunabeln, die sich an den Text anschließen, wird das singuläre Motiv nicht aufgegriffen.

(5) Das gesamteuropäisch weitverbreitete ikonographische Motiv der ›Drei Lebenden und drei Toten‹ findet sich in den deutschen Bilderhandschriften selten und meist im Zusammenhang mit gedruckten Vorlagen. In der ältesten, der Wolfenbütteler Handschrift (Nr. 9.1.17.) erheben sich die toten Könige aus ihren Särgen. Im Cgm 3974 (Nr. 9.1.12.) stehen die Könige einander gegenüber, der kurze Text ist in Form von Tituli beigegeben. In Hieronymus Streitels Sammelhandschrift (Nr. 9.1.6.) sind über dem handgeschriebenen Text ausgeschnittene Holzschnitte eingeklebt, auf denen ein Papst, ein König und ein Bauer jeweils dem Toten gegenübersitzt. Wilhelm Werners von Zimmern Bild (Nr. 9.3.1.) der einander entgegentretenden toten und lebenden Könige (Text in Spruchbändern) dürfte mit Sicherheit auf einen verlorenen Druck zurückgehen.

(6) Ein kleiner emblematischer Traktat des 15. Jahrhunderts, ›Der geistliche Wagen‹, scheint sich zur Illustration anzubieten: Der Wagen wird von den drei Pferden Glaube, Hoffnung und Liebe gezogen, die vier Räder bedeuten die letzten vier Dinge. Man denkt im Kontext der deutschen Bilderhandschriften an eine Illustration wie den Wagen der Theologie im Salzburger Codex M III 36 (Nr. 10.0.2.). Aber nur in einer Augsburger Handschrift (Nr. 9.1.2.) ist der Text mit drei laienhaften Zeichnungen versehen (Jüngstes Gericht, Höllenrachen, Toter im Grab), die die Emblematik des Textes nicht aufgreifen. (Im Münchner Cgm 690, 252v sind überhaupt nur vier Kreise für die Räder eingezeichnet.)

Das auch in den Kontext »Vergänglichkeit« gehörende Glücksrad-Motiv (die rota Fortunae wird von Fortuna selbst oder auch dem Tod oder einer anderen allegorischen Gestalt gedreht) ist mit keinem deutschen Text fest verbunden, auch die häufig beigegebenen Tituli wechseln. In dieser Stoffgruppe begegnet es nur einmal: in der Zimmernschen Handschrift (Nr. 9.3.1.) und deren Kopien mit lateinischem Text in den Spruchbändern.

(7) Einer der am häufigsten tradierten Texte ist die in verschiedenen Redaktionen verbreitete ›Greisenklage‹, als deren Verfasser Hans von Trenbach diskutiert wird (vgl. Hans-Dieter Mück: Zur Verfasserschaft der sog. ›Greisenklage‹. Jb. d. Oswald von Wolkenstein Gesellschaft 3 [1984/1985], S. 267–278). Das Reimpaargedicht scheint von vornherein als Bildgedicht konzipiert gewesen zu sein, in dem Wort und Bild sich gegenseitig erläutern. Dargestellt ist ein stehender Greis, meist mit Stab und Rosenkranz, einmal auch – näher am Wortlaut des Textes – mit zwei Kindern, die ihn verspotten (Nr. 9.1.8.). Abweichend ist die Ikonographie der Zimmernschen Handschriften (Nr. 9.3.): Hier sitzt ein alter Mann im Lehnstuhl, hinter ihm steht der Tod mit der Sense. – Die Illustration zur ›Greisenklage‹ kann aus einer Zeichnung oder einem ausgeschnittenen Holzschnitt bestehen, einmal ist auch nur die Anweisung für den Zeichner (pild alt man) vorhanden (Liederbuch der Clara Hätzlerin, Prag Ms. X A 12). Kein Zufall scheint die Überlieferungsgemeinschaft mit den Jugend-Alter-Prologversen des ›Renner‹ in mehreren Handschriften zu sein (Frankfurt Mgq 6, Heidelberg Cpg 98, Zimmernsche Handschriften).

(8) Der in vielen Handschriften enthaltene ›Jammerruf des Toten‹ (Planctus animae damnatae), mit Zusatzversen auch ›Spiegel der Toten‹, bringt in lateinischen wie deutschen Handschriften als festen Bildtypus den im Grab liegenden oder im Höllenrachen aufrecht stehenden, von Nattern umzingelten Toten.

(9) Die deutsche Übersetzung der lateinischen ›Memoria improvisae mortis‹ (O mors quam amara est memoria tua / O tod wie pitter ist dein gedächtnüsse ainem jungen frölichen hertzen ...) wurde in zwei Handschriften illustriert: Im Sterbebüchlein des Cgm 758 (Nr. 9.1.11.) ist als Titelbild eine Sterbeszene in der Weise der ›Bilder-Ars‹ vorangestellt, im Cpg. 60 (Nr. 9.1.7.) zeigt ein Bild den nackten, aufrecht stehenden Toten, ein zweites den Verstorbenen, wie er von zwei Teufeln in den Höllenschlund gezerrt wird.

Von Thomas Peuntners ›Kunst des heilsamen Sterbens‹ gibt es keine bebilderte Handschrift; im Wiener Codex 2828 (Nr. 9.1.16.) wurde jedoch Raum für eine große figurierte Initiale freigelassen.

(10) Unter den zahlreichen Handschriften, die das früher Nikolaus von Dinkelsbühl zugeschriebene ›Speculum artis bene moriendi‹ in mehreren Fassungen überliefern, findet sich nur in der New Yorker (Nr. 9.1.14.) ein Bild mit der üblichen Sterbeszene.

(11) Der ›Spiegel der kranken und sterbenden Menschen‹, auch nur ›Spiegel der Kranken‹, liegt in einer Reihe von Handschriften und Drucken vor (bisher konnten elf Handschriften und fünf Drucke ermittelt werden). Weder die Handschriften des 15. Jahrhunderts noch die Inkunabeln sind textbezogen illustriert: Den Anfang der Münchner Pergamenthandschrift Cgm 71 (Nr. 9.1.10.) schmückt eine figurierte Deckfarbeninitiale, deren Thema (Kreuzigung) keine unmittelbare Beziehung zum Text hat; der Frühdruck von 1508 (Nr. 9.1.d.) hat als Titelholzschnitt eine Sterbeszene in der Nachfolge der ›Bilder-Ars‹. Nur die erweiterte Fassung Wilhelm Werners von Zimmern (Nr. 9.3.1.) zeichnet sich durch eine eigenständige Folge von elf Bildern aus, von denen die mittleren in naher Beziehung zu verschiedenen Holzschnitten der ›Bilder-Ars‹ stehen; es ist anzunehmen, daß Illustrationen und Texterweiterung auf eine verlorene (Druck?)Vorlage zurückgehen.

So sind die Bilder der verstreut überlieferten Texte zum Themenbereich Contemptus mundi – Memento mori – Ars moriendi auf wenige ikonographische Typen beschränkt und hinterlassen den Eindruck geringer Variationsbreite, verglichen mit den abwechslungsreichen Folgen der Totentanzszenen.

Anmerkung zu den Drucken:

Ein nur fragmentarisch erhaltenes Blatt, das Verse aus dem ›Jammerruf des Toten‹ und eine Zeichnung des stehenden, von Schlangen umringelten Toten enthält, ist innen auf den Vorderdeckel der Handschrift Wien ÖNB Cod. 3097 aufgeklebt, s. Gerhard Eis: Altgermanistische Beiträge zur geistlichen Gebrauchsliteratur. Bern/Frankfurt a. M. 1974, S. 174–178, Taf. 6.

Die von Storck (1910) unter Nr. 63 aufgeführte Handschrift mit Versen zu den ›Drei Lebenden und drei Toten‹, heute Wiesbaden, Hessisches Hauptstaatsarchiv, Handschriften Abt. 3004 B 10, ist mittelniederländisch, vgl. Marta Osterstrom Renger: The Wiesbaden Codex B 10 and Netherlandish Art Around 1400. Diss. Harvard University, Cambridge (Mass.) 1985.